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Organhaftpflicht (D&O)
Directors & Officers Liability Insurance (D&O)


Versicherung gegen Klagen von Eigentümern, Anteilsinhabern, Aufsichtsorganen, Arbeitgebern oder Gläubigern wegen Pflichtverletzungen als Organperson.


Die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsführung sind dem Arbeitgeber gegenüber für den Schaden verantwort- lich, den sie durch absichtliche oder fahrlässige Verletzung ihrer Pflichten verursacht haben. In der Schweiz wie im Ausland sorgen Spezialgesetze für eine strenge Haftung.

Mittels Freistellungsvereinbarungen in Statuten oder Arbeitsverträgen kann ein Teilrisiko auf den Arbeitgeber überwälzt werden (Company Reimbursement). In der Schweiz wie auch im Ausland sind Freistellungsvereinbarungen für Organe in den wesent- lichsten Fällen nicht möglich oder nicht zulässig.

Die Versicherung dieser persönlichen Haftpflicht nimmt im Risk Management einen gewichtigen Platz ein. Die Nachfrage nach Versicherungsschutz ist kontinuierlich gestiegen, nicht nur bei Publikumsgesellschaften.

Versicherbar sind neben Schadenersatzzahlungen der Organe auch alle Leistungen des Arbeitgebers aus der Schadloshaltung seines Organs sowie die Rechtskosten für die Abwehr von Haftpflichtansprüchen bei amtlichen Untersuchungen oder für die Verteidigung bei Strafuntersuchungen.

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