Spezialversicherung für Finanzinstitute
Versicherung gegen Klagen von Kunden und Dritten wegen Schä- digung an deren Vermögen.
Wenn keine Person zu Schaden kommt und keine Sache kaputt oder verloren geht, dann bleibt nur noch der reine Vermögensschaden als letztes versi- cherbares Risiko. Geld wird jedoch nicht vernichtet, es ändert nur den Besit- zer, sagt der Volksmund.
Wenn der Grund des Besitzwechsels in einer Fahrlässigkeit eines Mitarbei- ters liegt (Berufshaftpflicht) oder wenn ein Mitarbeiter sich zu einer kriminel- len Handlung hinreissen lässt (Veruntreuung, Unterschlagung), sind Finanz- institute aufgrund besonderer Gesetze in der Verantwortung, den Schaden gut zu machen.
Diese Risiken können durch speziell entwickelte Versicherungsprodukte abgedeckt werden. Banken, Vermögensverwalter, Fonds Manager, Private Equity Investoren aber auch Versicherungsgesellschaften und Versiche- rungsbroker zählen auf diese Deckung.

