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1e-Pläne – Individuelle Wahl der Anlagestrategie in der beruflichen Vorsorge

Seit 1. Januar 2006 dürfen Vorsorgeeinrichtungen versicherten Personen innerhalb eines Vorsorgeplans die Wahl zwischen unterschiedlichen Anlagestrategien anbieten. Versichert sind ausschliesslich Lohnanteile über dem vom Sicherheitsfonds garantierten Leistungsbereich (CHF 126 900.–, Stand 1.1.2017/2018). Mit Änderung per 1. Oktober 2017 wird nun die Mindestgarantie gemäss FZG bei Austritt aufgehoben. Versicherte Personen dürfen neu nicht nur ihre Gewinne realisieren, sondern müssen auch die Verluste selber tragen.

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