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Anpassungen in der beruflichen Vorsorge per 1.10.2020

Der Zinsrahmen des technischen Zinssatzes wird gesenkt, und das Versicherungsprinzip ist bei einem tieferen Prozentsatz eingehalten. Anpassungen der Anlagemöglichkeit in Infrastrukturen ermöglichen den Vorsorgeeinrichtungen direkte Investitionen. Der Verwendung von Guthaben der Säule 3a zum Einkauf in die 2. Säule wird verbessert. Die Erweiterung der Kürzungsmöglichkeit der Todesfallleistungen bei Delikten ist eine weitere Neuigkeit.

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