Expertise et News

Reform der Ergänzungsleistungen per 1. Januar 2021 (Lohn & Sozialversicherungen 04.2020)

Mit der Reform werden die Höchstbeträge für die Vergütung der Wohnkosten an die gestiegenen Mietzinsen angepasst, das Vermögen stärker berücksichtigt, Fehlanreize im System beseitigt und das Leistungsniveau der Ergänzungsleistungen (EL) gesichert.

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