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Neue Berechnung der Invalidität von Teilerwerbstätigen sowie Anpassungen bei den Sozialversicherungen per 1.1.2018 (Newsletter Lohn und Sozialversicherungen)

Die Berechnung der Invalidität von Teilerwerbstätigen ist die wichtigste Änderung per 1.1.2018. Die weiteren Anpassungen betreffen die bessere Unterstützung für Familien mit schwerkranken oder schwerbehinderten Kindern, den Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfall von Berufsmilitärs sowie die Änderung beim vereinfachten Abrechnungsverfahren in der AHV. Das revidierte Adoptionsrecht beeinflusst auch die Sozialversicherungen.

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