Bilaterale Abkommen und GrenzgängerInnen (Newsletter Lohn und Sozialversicherungen)
Mit knapp 320 000 in der Schweiz arbeitenden Grenzgänger/innen stellen sich regelmässig Fragen zur Sozialversicherungsunterstellung. Die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU weisen die Unterstellung je nach Konstellation der Arbeits- und Wohnorte dem entsprechend zuständigen Staat zu.