AUF EINEN BLICK
- Die Krankentaggeldversicherung versichert Lohnausfall bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit und/oder Mutterschaft.
- Die Obligatorische Unfallversicherung deckt die Risiken Berufsunfall, Nichtberufsunfall und Berufskrankheiten.
- Die Unfallzusatzversicherung schliesst Lücken und hebt Begrenzungen der obligatorischen Unfallversicherung (UVG) auf.
Der Versicherungsschutz wird bei Krankheit und Unfall gewährt, wobei verschiedene Sozial- und Privatversicherungen leistungspflichtig sind. Die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht kann durch eine Krankentaggeldversicherung abgelöst werden. Die obligatorische Unfallversicherung erbringt die gesetzlichen UVG-Leistungen. Die Unfallzusatzversicherung schliesst Lücken in der obligatorischen Unfalldeckung und bietet zusätzliche Leistungen, wie z. B. Spital- und Kapitaldeckungen sowie Leistungen im Überschusslohnbereich. Bei den Personenversicherungen sind auch die Geschäftsreiseversicherungen sowie Besucherunfallversicherungen anzusiedeln. Je nach Unternehmen und Branche unterscheidet sich die Ausgestaltung des Versicherungsumfanges. Als Lohnnebenleistungen sind kollektive Kranken- und Belegschaftsversicherungen beliebt.
WIR BERATEN SIE
Unser Team mit über 40 Spezialistinnen und Spezialisten unterstützt Sie bei Ihren Herausforderungen. Der Markt der Personenversicherungen ist sehr anspruchsvoll – besonders beim Krankentaggeld. Mit weiter steigenden Prämien und einer wachsenden Marktkonzentration sind alternative Lösungsansätze zu prüfen. Im Sinn eines ganzheitlichen Absenzmanagements beraten wir Sie auch über alternative Versicherungslösungen. Dank interner themenübergreifender Zusammenarbeit, u. a. mit unserem HR Risk Management Team, beleuchten wir sämtliche Aspekte und finden die für Sie beste Lösung.
Lesen Sie mehr im Fachartikel "Kampf gegen Fachkräftemangel" im Special Risk Management der Handelszeitung (02.11.2023)