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Sichert uns die Reform AHV 21 langfristig die AHV?

Mit der Reform zur Stabilisierung der AHV (AHV 21) soll das Rentenalter 65 vereinheitlicht und der Rentenbezug flexibilisiert werden. Die berufliche Vorsorge übernimmt das neue Referenzalter 65 sowie den flexiblen Altersrentenbezug. Der zusätzliche Finanzierungsbedarf von CHF 21 Mia. der AHV wird über die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,70-Prozentpunkte gelöst. Da die Finanzierung lediglich bis zum Jahre 2030 geregelt ist, braucht es rechtzeitig schon die nächste Rentenrevision.

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