D&O Message
Ein Newsletter zu den Entwicklungen der persönlichen Verantwortlichkeit von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung (Directors’ & Officers’ Liability, D&O).
Das Jahr 2025 markiert einen Wendepunkt globaler Entwicklungen. Die Welt befindet sich in einem Zustand der «radikalen Unsicherheit», die als neue Normalität gilt. Gleichzeitig nehmen technologische Innovationen wie künstliche Intelligenz und fortschreitende Automatisierung rasant zu und die Auswirkungen der Klimakrise werden immer deutlicher. Diese Spannungen setzen Führungskräfte unter grossen Druck. Sie können durch unzureichendes Risikomanagement und/oder Fehleinschätzungen dieser komplexen Themen zur Rechenschaft gezogen werden.
AKTIENRECHTLICHE VERANTWORTLICHKEIT – PRAXISFÄLLE AUS DER PRESSE
LERCH
Die Winterthurer Baufirma Lerch AG stellt nach 165 Jahren den Betrieb ein. Trotz Bauboom untergruben Fachkräftemangel, steigende Baukosten und ein intensiver Preiswettbewerb die Rentabilität. Eine Nachlassstundung ermöglichte es, den Konkurs abzuwenden und mithilfe einer Sachwalterin Anschlusslösungen zu finden: Drei regionale Firmen übernehmen den Grossteil der 130 Mitarbeitenden sowie laufende Projekte. Der Fall zeigt die Wichtigkeit einer D&O-Versicherung. In Krisenzeiten schützt diese Führungskräfte vor persönlicher Haftung bei Fehlentscheidungen oder Versäumnissen. Ohne entsprechende Absicherung riskieren Entscheidungsträger im Insolvenzfall ihr Privatvermögen.
GOOGLE, APPLE UND UBER
Google, Apple und Uber sahen sich mit Datenschutzproblemen konfrontiert, die zu erheblichen Vergleichszahlungen oder Geldstrafen führten. Apple zahlte 95 Millionen USD als Vergleichssumme, während Uber mit einer Geldstrafe von über 290 Millionen Euro belegt wurde, gegen die das Unternehmen jedoch Rechtsmittel eingelegt hat. Im Fall von Google kam es zu Wertpapiersammelklagen, und der Konzern musste nach einem Cyber-Vorfall im Rahmen von Vergleichsverhandlungen eine Entschädigung von 350 Millionen USD zahlen. Den Organen wurde vorgeworfen, unzureichend über relevante Informationen zu berichten und diese nicht offenzulegen, was zu Marktschwankungen führte. Angesichts der Datenschutzverletzungen ist zu erwarten, dass Unternehmen in Zukunft vermehrt mit zivil- oder verwaltungsrechtlichen Verfahren konfrontiert werden.
RAIFFEISEN
Das Bundesgericht hebt den Entscheid des Zürcher Obergerichts im Strafverfahren gegen Pierin Vincenz auf. Die Anklageschrift entspricht den gesetzlichen Anforderungen, da die Komplexität der Vorwürfe eine ausführliche Darstellung erfordert. Zudem wurde das Recht auf Übersetzungsanspruch nicht verletzt, da der betroffene Beschuldigte die Vorwürfe verstehen und sich verteidigen konnte. Das Obergericht muss das Berufungsverfahren nun durchführen, anstatt das Verfahren an die Staatsanwaltschaft zur Überarbeitung der Anklage zurückzuweisen. Sollte eine D&O-Versicherung bestehen, müsste die Schadenabwehr aus dem Vertrag wieder aktiviert sein – es gilt die Unschuldsvermutung, bis sie letztinstanzlich widerlegt ist.
GESETZESÄNDERUNGEN - AKTUELL UND KÜNFTIG
EU-LIEFERKETTENRICHTLINIE
Die neue EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) übertrifft das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und betrifft auch nicht europäische Unternehmen, die in der EU tätig sind. Deshalb können auch Schweizer Unternehmen, welche z. B. deutsche Firmen beliefern, betroffen sein. Die CSDDD verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards entlang der gesamten Wertschöpfungskette und führt eine zivilrechtliche Haftung ein. Ausserdem müssen sie Risiken analysieren, Sorgfaltspflichten etablieren und regelmässig berichten. Die Umsetzung erfolgt gestaffelt über bis zu fünf Jahre. Frühzeitige Compliance-Massnahmen sind deshalb essenziell. Die neue Konzernverantwortungsinitiative 2.0 zielt darauf ab, die strengen Vorschriften der EU zu übernehmen. Dabei verfolgt der jüngste Vorschlag der EU (Omnibus-Paket) das Ziel, die Anforderungen der CSDDD aufzuweichen.
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ
Der Bundesrat plant, die KI-Konvention des Europarats zu ratifizieren und das Schweizer Recht entsprechend anzupassen. Die Regulierung soll gezielt sektorspezifisch unter Berücksichtigung zentraler Grundrechtsfragen wie Datenschutz erfolgen. Neben gesetzlichen Massnahmen sind auch freiwillige Branchenlösungen vorgesehen. Ziel ist es, den Innovationsstandort Schweiz zu stärken, die Grundrechte sowie die Wirtschaftsfreiheit zu wahren und das Vertrauen in KI zu fördern. Staatliche Akteure stehen im Fokus der Regulierung, während Unternehmen von klaren Rahmenbedingungen profitieren sollen. EJPD, UVEK und EDA werden bis Ende 2026 eine Vernehmlassungsvorlage erarbeiten, die Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht abdeckt. Parallel wird ein Plan für unverbindliche Massnahmen entwickelt, der mit internationalen Standards abgestimmt ist. Anspruchsgruppen aus Verwaltung und Wirtschaft werden in den Prozess einbezogen.
KARTELLBUSSEN
Das Landgericht Düsseldorf befand, dass gegen ein Unternehmen verhängte Kartellbussgelder grundsätzlich nicht im Wege des Regresses auf Geschäftsführer abgewälzt werden können. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Berufungsurteil bestätigt. Eine solche Regressmöglichkeit würde dem Sanktionszweck des Kartellrechts widersprechen, da Bussgelder persönlichkeitsbezogen und ahndend sind. Allerdings kann ein Organmitglied im Innenverhältnis für weitere Schäden haften – etwa für potenzielle Schadenersatzforderungen Dritter gemäss § 33a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) –, wenn es schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) gegen seine Legalitätspflicht verstossen hat. Die Frage nach dem Überwälzen der Bussgelder gegen das Unternehmen ist noch offen. Abschliessend wird die Haftungsfrage vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) geklärt werden müssen, welcher dazu vom Bundesgerichtshof (BGH) angefragt wurde. Sollte eine solche Überwälzung möglich sein, könnte das grosse Konsequenzen für den D&O-Versicherungsmarkt haben.
GOOD TO KNOW - LATE NOTIFICATION
Die Meldeobliegenheit legt vertraglich fest, wann ein Fall dem Versicherer zu melden ist. Die freundlichste Variante ist eine Obliegenheit ohne Konsequenz. Strenger ist die Obliegenheit mit Konsequenz – in den meisten Fällen das Recht des Versicherers, die Leistung zu kürzen. Am strengsten ist die «Condition Precedent»-Formulierung: Wird die Obliegenheit nicht eingehalten, besteht kein Versicherungsschutz.
Ist die Konsequenz nicht explizit geregelt, gilt Art. 38 Abs. 2 VVG gemäss Bundesgericht (BGer 4A_490/2019 vom 26.5.2020): «Bei schuldhafter Verletzung der Anzeigepflicht darf der Versicherer die Entschädigung kürzen, soweit sich der Schaden durch die verspätete Anzeige vergrössert hat.» Es erfolgt keine Kürzung, wenn der Versicherungsnehmer die Verspätung hinreichend begründen kann oder der Versicherer die Erhöhung des Schadens nicht nachweisen konnte. So oder so gilt: Wenn ein Schaden bekannt ist, soll so bald wie möglich gehandelt werden.
AKTUELLE THEMEN
UNTERNEHMENSINSOLVENZEN
Als Schweizer Versicherungsbroker beobachten wir den kontinuierlichen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen mit Besorgnis. 2024 erreichte die Zahl der Insolvenzen in der Schweiz mit 11’506 Fällen einen Höchststand (+15% zum Vorjahr), besonders betroffen sind Bau, Handel, B2B-Dienstleistungen und Gastronomie. Vor diesem Hintergrund ist die D&O-Versicherung ein zentrales Instrument zum Schutz von Entscheidungsträgern. Ebenso ist zu beobachten, dass die Business Judgement Rule mehr Raum einnimmt – zu Recht: Reine Intuition oder mangelnde Dokumentation erhöhen das persönliche Haftungsrisiko. Entscheidungen sollen auf fundierter und nachvollziehbarer Informationsbasis getroffen werden. Daher sind sorgfältige Risikoanalysen und dokumentierte Entscheidungsprozesse dafür ebenso unerlässlich wie eine passgenaue D&O-Versicherung.
MARKTENTWICKLUNG
Trotz anhaltender geopolitischer und wirtschaftlicher Unsicherheiten, neuer technologischer Entwicklungen sowie der Dynamik aus den USA, welche als Katalysator wirkt, zeigt sich der Schweizer D&O-Versicherungsmarkt in einem eigenen Spannungsfeld und blieb bislang bemerkenswert widerstandsfähig. Es dominieren immer noch Verdrängungstendenzen und ein intensiver Preiskampf – wenn auch nicht mehr ganz so stark wie in den letzten 18 Monaten. Das schlägt sich auch in unseren Benchmark-Daten nieder. Die eingekauften Versicherungssummen bleiben stabil. Das spricht dafür, dass allfällige Zusatzkapazitäten nicht mehr viel günstiger geworden sind – respektive der Grenznutzen ausgereizt ist. Alle Versicherer verfolgen trotzdem weiterhin ambitionierte Wachstumsziele. Vielleicht auch deswegen, weil der Schweizer D&O-Versicherungsmarkt zusätzlich eine Sonderzone ist, da dieser nach unseren Zahlen nach wie vor hochprofitabel ist. Die Schadenfrequenz und bezahlte Schäden in unserem Kundenbestand sind seit einigen Jahren konstant.

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Sébastien Wyss
Bereichsleiter Special Risks
